Die Glasversicherung Vorsichtig: Zerbrechlich!

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Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber macht man sich auch Gedanken, welche Kosten auf einen zukommen können, wenn eine Scheibe zerstört wird? Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, muss man sofort handeln. Leider ist das nötige Kapital für die Reparatur oft nicht verfügbar.

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahrenversicherung“, d. h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z. B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 6–8 m2) z. B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.

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