Tierhalterhaftpflichtversicherung – eine wichtige Absicherung für jeden Tierbesitzer!

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Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.


Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen.


Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht für Gefahren, wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.


In einem Schadenfall prüft die Tierhalterhaftpflichtversicherung zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.


Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden von der Haftpflichtversicherung getragen.


Melden Sie sich bei weiteren Fragen gerne persönlich bei uns. Wir stehen Ihnen für ein individuelles Beratungsgespräch gerne zur Verfügung!

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