Flughafen

Menschen vor einem Sonnenuntergang auf dem Flughafen Auslandsreisekrankenversicherung WVK

Die Auslandsreisekrankenversicherung für Mitarbeiter

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Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen ins Ausland schickt, hat er bestimmte Pflichten zu erfüllen. Der Versicherungsschutz einer solchen Auslandsreisekrankenversicherung gilt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weltweit. Allerdings müssen Reisen in Krisengebiete vorher mit dem Versicherer abgeklärt werden. Sollte es beispielsweise während des Auslandsaufenthaltes zur Erwerbsminderung des Angestellten kommen, so hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer …