rotes, voll beladenes Moped Versicherungen Warendorf WVK

Die Moped-Saison 2021 hat begonnen!

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Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2021 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ab dann ihre Gültigkeit.

Anders als PKW müssen die mehr als 1,8 Millionen Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge für den Betrieb auf öffentlichen Straßen aber nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden, eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen reichen aus!                                                

Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Wer jedoch einfach mit seinem alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich zudem strafbar.

Das klassische Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm wird für Kleinkrafträder (Mofas, Mopeds und Roller) benötigt, die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und außerdem nicht schneller als 45 km/h fahren. Für Quads und Trikes gelten identische Richtwerte, ebenso für Elektroroller (hubraumunabhängig). Auch Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h, motorisierte Krankenfahrstühle und Mofas/Mopeds aus DDR-Produktion (z.B. die „Schwalbe“) mit einer Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren, benötigen ein solches Kennzeichen. 

Für E-Scooter und Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde, ist eine Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm notwendig.

Wir wünschen eine schöne Moped-Saison und allzeit gute Fahrt!

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