Menschen vor einem Sonnenuntergang auf dem Flughafen Auslandsreisekrankenversicherung WVK

Die Auslandsreisekrankenversicherung für Mitarbeiter

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Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen ins Ausland schickt, hat er bestimmte Pflichten zu erfüllen. Der Versicherungsschutz einer solchen Auslandsreisekrankenversicherung gilt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weltweit. Allerdings müssen Reisen in Krisengebiete vorher mit dem Versicherer abgeklärt werden. Sollte es beispielsweise während des Auslandsaufenthaltes zur Erwerbsminderung des Angestellten kommen, so hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer so zu stellen, dass ihm durch die Tätigkeit im Ausland keine Nachteile entstehen. Selbst wenn der Arbeitnehmer im Ausland erkranken sollte, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihm die Heilbehandlungskosten zu erstatten, die während des beruflichen Auslandseinsatzes entstanden sind.

Weitere versicherte Kosten:

• Ambulante Heilbehandlung beim Arzt

• Stationäre Krankenhausbehandlung, einschl. Operationen

• Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung

• Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel

• Ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland

• Überführung bei Tod

Das häufigste Problem:  Eine private Auslandsreisekrankenversicherung des Arbeitnehmers greift in all diesen Fällen nicht, da hier berufliche Tätigkeiten meist ausgeschlossen sind.

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